5 Fehler bei der Eröffnung eines Online Shops #1
Im Mai steht alles auf Neuanfang und das Erwachen der Natur inspiriert auch dazu, so manchen langgehegten Traum zu verwirklichen. Wann, wenn nicht jetzt etwas Neues beginnen und den alte Gewohnheiten abstreifen?
Eine eigene Website mit integriertem Online-Shop kann man sich mit Hilfe von Baukasten-Systemen selbst erstellen. Doch es gibt auch einige Stolperfallen, die schnell zu Abmahnungen führen können.
1. Impressum. Dieses kleine Detail wird häufig unterschätzt, denn das Impressum ist ein zwingend erforderliches Element auf jeder Website. Dort muss der vollständige Name der verantwortlichen Person stehen (keine Abkürzungen!), die Rechtsform, die Registereintragung sowie die Umsatzsteuer-ID und Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnis.
2. Widerrufsrecht. Bei der Formulierung des Widerrufsrechts lauern einige Fallen. Beispielsweise darf das Widerrufsrecht nicht eingeschränkt bzw. von bestimmten Faktoren abhängig gemacht werden.
3. Unzulässige AGB-Klauseln. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein sehr breit gefächertes Themengebiet sind, ist auch die Gefahr der Fehlerhaftigkeit relativ hoch. Es gibt einige Formulierungen, die zwar immer wieder bei Online-Händlern auftauchen, die aber dennoch illegal sind.
4. Platzierung der AGBs. Es ist ein Irrglaube, dass die AGBs lediglich irgendwo stehen sollten. Im Zusammenhang mit dem Kaufvorgang muss ein deutlicher Hinweis auf die AGBs zu erkennen sein. Außerdem muss die Möglichkeit angeboten werden, die AGBs zu lesen.
5. Angaben zur Lieferzeit. Aktuell geht die Gesetzgebung davon aus, dass ein online verkaufter Artikel innerhalb von 5 Tagen verfügbar ist. Wird dieser Zeitraum voraussichtlich überschritten, so muss ein Hinweis auf diesen Umstand erfolgen. Fehlende oder ungenaue Angaben hinsichtlich der Lieferzeit sind nicht zulässig.
Fazit: Für unerfahrene Händler*innen ist es nicht ganz einfach, sich im Gewirr von Paragrafen und Bestimmungen zurechtzufinden. Bei der Eröffnung eines Online-Shops lauern einige Gefahren, die im Falle einer Abmahnung mit hohen Kosten verbunden sind. Insbesondere für Einzelhändler*innen lohnt sich ein Blick auf aktuelle Fördermaßnahmen wie digihandel.nrw und die Kooperation mit einem erfahrenen Partner.
Weiterführende Hinweise befinden sich auf der Seite
https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6347-top-10-fehler-eroeffnung-onlineshop.html
, die auch als Quelle für diesen Artikel zu nennen ist.
Foto: interne Quelle (J. A.)